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Die AGB finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen der Betreiberin des Soundstudio Schneider und dessen VertragspartnerInnen Anwendung. Dies betrifft sowohl mündliche als auch schriftliche Vereinbarungen.
2. Vertragsobjekt 2.1. Die Räume und Einrichtungen des Soundstudio Schneider werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt. 2.2. Änderungen durch MieterInnen (dazu zählen Befestigung von Dekorationen oder Werbematerial sowie technische Anpassungen an zur Verfügung gestellten Instrumenten) bedürfen der Zustimmung des Soundstudio Schneider. 2.3. Getränke und Speisen dürfen ausschließlich in der Küche konsumiert werden. Das Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand seitens des Soundstudio Schneider an die BenutzerInnen übergeben und nach erfolgter Benutzung in selbigem Zustand hinterlassen. 2.4. Das Mitbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Soundstudio Schneider erlaubt. Etwaige eingebrachtes Inventar haben die BenutzerInnen auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Der Abbau und Abtransport muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein. 3. Benützungsbedingungen 3.1. Sämtliche Objekte, Flächen, Räume und insbesondere Instrumente, etc. sind widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln. 3.2. Geltende Sicherheitsbestimmungen sowohl öffentliche Art als auch spezielle Bestimmungen für die Liegenschaft sind einzuhalten. 3.3. In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. 3.4. Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Soundstudio Schneider zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Ausgenommen sind Laptops und Beamer. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am eigenen Gerät erfolgen. 3.5. Die Benützung und das Betreten von Räumen, die nicht zum Soundstudio Schneider gehören, sind untersagt. 3.6. Das Soundstudio Schneider haftet nicht für Garderobenstücke. Das Soundstudio Schneider haftet nicht für von BenutzerInnen mitgebrachte Gegenstände. 3.7. Das Soundstudio Schneider ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit dies nicht den Interessen der BenutzerInnen zuwiderläuft. 3.8. Das Vertragsobjekt darf von den BenutzerInnen nur für den vereinbarten Vertragszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen Zustimmung des Soundstudio Schneider.
1. Geltungsbereich