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Die AGB finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen der
Betreiberin des Soundstudio Schneider und dessen VertragspartnerInnen Anwendung. Dies betrifft
sowohl mündliche als auch schriftliche Vereinbarungen.
2. Vertragsobjekt
2.1. Die Räume und Einrichtungen des Soundstudio Schneider werden ausschließlich auf Grund
der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt.
2.2. Änderungen durch MieterInnen (dazu zählen Befestigung von Dekorationen oder
Werbematerial sowie technische Anpassungen an zur Verfügung gestellten Instrumenten)
bedürfen der Zustimmung des Soundstudio Schneider.
2.3. Getränke und Speisen dürfen ausschließlich in der Küche konsumiert werden. Das
Vertragsobjekt wird in ordnungsgemäßem Zustand seitens des Soundstudio Schneider an die
BenutzerInnen übergeben und nach erfolgter Benutzung in selbigem Zustand hinterlassen.
2.4. Das Mitbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Soundstudio Schneider
erlaubt. Etwaige eingebrachtes Inventar haben die BenutzerInnen auf eigene Kosten und Gefahr
zu entfernen. Der Abbau und Abtransport muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt
beendet sein.
3. Benützungsbedingungen
3.1. Sämtliche Objekte, Flächen, Räume und insbesondere Instrumente, etc. sind
widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln.
3.2. Geltende Sicherheitsbestimmungen sowohl öffentliche Art als auch spezielle Bestimmungen
für die Liegenschaft sind einzuhalten.
3.3. In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.
3.4. Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Soundstudio Schneider zur
Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Ausgenommen sind Laptops
und Beamer. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am
eigenen Gerät erfolgen.
3.5. Die Benützung und das Betreten von Räumen, die nicht zum Soundstudio Schneider
gehören, sind untersagt.
3.6. Das Soundstudio Schneider haftet nicht für Garderobenstücke.
Das Soundstudio Schneider haftet nicht für von BenutzerInnen mitgebrachte Gegenstände.
3.7. Das Soundstudio Schneider ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen
in den benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit dies nicht den Interessen der
BenutzerInnen zuwiderläuft.
3.8. Das Vertragsobjekt darf von den BenutzerInnen nur für den vereinbarten Vertragszweck und
im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf
der vorherigen Zustimmung des Soundstudio Schneider.
1. Geltungsbereich